Krankentransport3-Zelck.jpg Foto: A. Zelck, DRK

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Krankentransport

Wenn Patienten befördert werden, muss es nicht immer der schnelle Einsatz mit Blaulicht sein. Weitaus häufiger werden Menschen im Krankenwagen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die DRK-Krankentransporte.

Abrechnung

Frau
Claudia Koch

Tel: 0 58 61 / 98 80 -10
ckoch@drk-dan.de 

Frau
Dagmar Thee

Tel: 0 58 61 / 98 80 -10
dthee@drk-dan.de
 

DRK-KV Lüchow-Dannenberg e. V.
Am Reiterstadion 1a
29451 Dannenberg

Foto: A. Zelck, DRK

Auf jeden Transport vorbereitet

Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Krankentransporte sind dann notwendig, wenn jemand liegend transportiert  oder fachlich versorgt werden muss und deshalb nicht mit dem Taxi fahren kann. Auch Verlegungen und Transporte innerhalb eines Klinik-Geländes oder zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum DRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden.

Informationen für Patienten

Wer kann den Krankentransport nutzen?  

  • Unfallgeschädigte
  • Erkrankte
  • bettlägerige Patienten
  • Gehbehinderte
  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Krankenkassen/ Versicherungen  

Wie wird einen Krankentransport bestellt?  

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird der Krankentransport durch die Rettungsleitstelle in Lüchow veranlasst. Die Disponenten der Leitstelle sind unter der Notrufnummer 05841-19222 erreichbar und organisieren den Krankentransport. Unsere Fachkräfte holen Sie pünktlich Zuhause ab und bringen Sie sicher ans Ziel.    

Was kostet ein Krankentransport?

Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports bescheinigt (Verordnung einer Krankenbeförderung), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von den Krankenkassen übernommen. Der Eigenanteil liegt zurzeit bei 10 € pro Fahrt. Die transportierende Organisation rechnet direkt mit der Krankenkasse des Patienten ab.  

Nicht alle Fahrten, die von Ärzten verordnet sind, werden jedoch von den Krankenkassen erstattet. So sind z. B. Fahrten vom Wohnort in eine Senioreneinrichtung selbst zu tragen, da sie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Weitere Informationen zur Transportkostenübernahme sind bei den Krankenkassen erhältlich.